Sehr geehrter Herr Bürgermeister Lahovnik,
vielen Dank für Ihre Antwort vom 10. September 2026 und für Ihre Zusage, das Verfahren offen und transparent zu führen. Wir nehmen Sie beim Wort – und knüpfen genau daran an.
1. Zum Zitat: Wir haben korrigiert
Sie haben recht, und wir haben gehandelt. Das auf unserer Website wiedergegebene Zitat war falsch. Es stammte aus der Vorabend-Online-Fassung des Frankenpost-Artikels, die später korrigiert wurde. Wir haben die Passage am 11.09.2026 von der Website genommen und durch Ihren korrekten Wortlaut ersetzt:
„Weder den Modellfliegern noch den Landwirten wird etwas weggenommen. Wir nehmen die Bedenken ernst, konnten aber den Forderungen entsprechen. So sind wir mit den Modellfliegern übereingekommen, dass die Bebauung weitere 100 Meter von der Flugzone wegrückt.“
Wir bedauern den Fehler und danken für den Hinweis. Uns ist daran gelegen, dass diese Auseinandersetzung sachlich und fair geführt wird – von beiden Seiten und über die gesamte Dauer des Verfahrens.
2. Was wir anerkennen
Die doppelseitige Darstellung im WUNSIEDLER, Ihr Sommerinterview vom 19. August und die öffentliche Stadtratssitzung vom 23. Juli sind Informationsangebote, und wir bestreiten weder deren Existenz noch Ihre gute Absicht. Auch der für den 15. Oktober angekündigte Termin im Haus der Energiezukunft ist ein Schritt. Wir werden daran selbstverständlich teilnehmen.
3. Warum uns das nicht genügt
Information ist noch keine Beteiligung. Ein Amtsblattbeitrag, ein Zeitungsinterview und eine Ratssitzung, in der zugehört werden darf, sind Kommunikation in eine Richtung. Beteiligung beginnt dort, wo die Bürgerschaft nicht nur erfährt, was geplant ist, sondern mitberät, welche Varianten überhaupt zur Wahl stehen.
Nach unserem Kenntnisstand handelt es sich beim Termin am 15. Oktober um die jährliche Bürgerversammlung nach Art. 18 Abs. 1 GO, deren Tagesordnung das gesamte Spektrum städtischer Angelegenheiten umfasst. Das Vorhaben am Katharinenberg wäre dort ein Punkt unter mehreren. Sollte das nicht zutreffen, bitten wir um Übersendung der vorgesehenen Tagesordnung.
Für ein Vorhaben dieser Tragweite ist ein Tagesordnungspunkt zu wenig Raum. Zu erörtern sind mindestens:
- der Eingriff in Landschaftsbild, Naherholung und den bestehenden Bürgerpark Katharinenberg;
- Erschließung, Verkehrsaufkommen und Parkierung;
- Investitionskosten, Folgekosten und Betriebsrisiko für den städtischen Haushalt;
- Auswirkungen auf Landesjagdschule, Modellflug, Landwirtschaft und Naturschutz sowie der Stand der jeweiligen Abstimmungen;
- die geprüften Standort- und Umfangsalternativen einschließlich der Nullvariante.
Hinzu kommt ein Punkt, der uns rechtlich wesentlich erscheint: In der Bürgerversammlung sind die Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger abstimmungsberechtigt, und Empfehlungen der Bürgerversammlung müssen nach Art. 18 GO innerhalb von drei Monaten vom Stadtrat behandelt werden. Dieses Instrument entfaltet seine Wirkung nur, wenn zu einem Gegenstand tatsächlich in Ruhe beraten und abgestimmt werden kann. Als letzter Punkt einer Sammeltagesordnung um 21:30 Uhr ist das nicht der Fall.
Sie schreiben: „Wo viele Menschen ihre Fragen und Bedenken äußern, dort wird das Ergebnis am tragfähigsten.“ Dem stimmen wir ohne Einschränkung zu. Genau deshalb bitten wir um ein Format, in dem viele Menschen tatsächlich zu Wort kommen können.
4. Unsere Forderung
Wir fordern die Einberufung einer eigenen Bürgerversammlung, die ausschließlich die Bauleitplanung „Freizeitgelände am Katharinenberg“ zum Gegenstand hat, mit folgender Tagesordnung:
Bauleitplanung „Freizeitgelände am Katharinenberg“: Vorstellung des Planungsstands, der geprüften Standort- und Umfangsalternativen einschließlich der Nullvariante sowie der zu erwartenden Investitions- und Folgekosten; Aussprache; Beschlussfassung über Empfehlungen der Bürgerversammlung an den Stadtrat.
Darüber hinaus bitten wir um:
- einen eigenen Termin – nicht als Tagesordnungspunkt der Versammlung vom 15. Oktober;
- Bereitstellung der wesentlichen Unterlagen (Stadtratsbeschluss vom 23.07.2026, Planungsvorentwurf, Flächenbilanz, vorliegende Gutachten, Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2024 und Kostenschätzung) spätestens 14 Tage vor dem Termin auf der städtischen Website;
- einen Raum, der auf eine dreistellige Teilnehmerzahl ausgelegt ist, sowie eine Zeitplanung, die Aussprache und Abstimmung tatsächlich zulässt;
- eine Echtzeitübertragung in Ton und Bild über das Internet, soweit die Stadt hiervon nach Art. 18 GO Gebrauch machen kann.
5. Antrag nach Art. 18 Abs. 2 GO
Wir sammeln ab sofort Unterschriften für den förmlichen Antrag auf Einberufung dieser Bürgerversammlung nach Art. 18 Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern. Danach muss eine Bürgerversammlung innerhalb von drei Monaten stattfinden, wenn dies von mindestens 5 v.H. der Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger unter Angabe der Tagesordnung schriftlich beantragt wird. Die oben wiedergegebene Tagesordnung ist zugleich der Wortlaut, der den Unterschriftenlisten zugrunde liegt.
Wir streben rund 500 Unterschriften an und damit deutlich mehr, als das Gesetz verlangt. Wir tun das nicht, um Druck aufzubauen, sondern um sichtbar zu machen, wie viele Menschen in Wunsiedel dieses Thema bewegt.
Uns wäre es lieber, die Listen gar nicht einreichen zu müssen. Sagen Sie die eigenständige Bürgerversammlung bis zum 25.09.2026 zu, beenden wir die Sammlung und werben stattdessen für eine gute Beteiligung an diesem Termin. Andernfalls legen wir die Unterschriften vor, und die Versammlung findet nach Art. 18 Abs. 2 GO innerhalb von drei Monaten statt.
6. Ein Angebot zum Format
Erlauben Sie uns einen konstruktiven Vorschlag. Bürgerversammlungen scheitern selten am Interesse, häufig aber am Format: Eine Präsentation, dann Wortmeldungen, dann eine Ja-Nein-Abstimmung über eine fertige Planung – das erzeugt Lager, nicht Erkenntnis.
Wir schlagen vor, die Bewertung nach dem Systemischen Konsensieren zu strukturieren: Mehrere Varianten des Vorhabens – einschließlich der Nullvariante – werden nicht danach beurteilt, wer die meisten Befürworter hat, sondern danach, wie viel Widerstand jede Variante in der Bürgerschaft auslöst. Das Verfahren ist in zwanzig Minuten erklärt, liefert ein differenziertes Bild statt einer Kampfabstimmung und ist als Empfehlung an den Stadtrat weit aussagekräftiger als ein knappes Handzeichen. Moderation und Auswertung bringen wir ein, wenn Sie das wünschen.
Für ein persönliches Gespräch stehen wir jederzeit zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Angelika Nürnberger
Jürgen Fraas
für die Bürgerinitiative zum Schutze unseres Katharinenbergs:
Dr. Wolfram Ley, Gisela Ley, Angelika Nürnberger, Matthias Ley, Dr. Peter Seißer, Willi Seiler, Jürgen Fraas, Jutta Fraas, Christina Sommerer, Björn Prell, Marion Meyerhöfer, Nikola Szymansky, Severin Wejbora, Sandra Wejbora, Christian Küspert, Silvia Küspert, Tina Küspert-Schelter, Alexander Braun, Karsten Leupold, Dorothea Schmid, German Schlaug, Peter Hofweller, Stefan Schürmann, Christine Axmann-Kolb, Harald Grundler, Klaus-Peter Kolb, Gerhard Hanske, Rainer Warzecha, Hans Joachim Krüger